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Gemeindevertretungswahlen 2011 Ja, schnell ist sie vergangen, die sechsjährige Funktionsperiode der Gemeindevertretung. Sie endet 2011, sodass heuer im Herbst wieder Wahlen für die Gemeindevertretung und das Presbyterium erforderlich sind. Der Oberkirchenrat hat einen Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen Gemeindevertretungswahlen stattfinden müssen. Das Presbyterium unserer Pfarrgemeinde hat in seiner Sitzung am 26. 5. 2011 nun die Wahltermine festgelegt. Diese sind der 9. 10. 2011, der 16. 10. 2011 sowie der 23. 10. 2011. An diesen Sonntagen haben die Gemeindemitglieder die Möglichkeit, im Anschluss an den Gottesdienst bis 12.00 Uhr ihre Stimme im Gemeindesaal, der als Wahllokal dient, abzugeben. Wahlberechtigt ist jedes am Wahltag volljährige Gemeindemitglied (18. Geburtstag), das nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, das betrifft in der Regel nicht mehr rechtsgeschäftlich Handlungsfähige. Weiters ist jedes Gemeindemitglied unter 18 Jahren wahlberechtigt, wenn es konfirmiert ist und zum Wahltermin das 14. Lebensjahr vollendet hat. Passiv wahlberechtigt ist jedes volljährige wahlberechtigte Gemeindemitglied, das den vorgeschriebenen Kirchenbeitrag für die der Wahl vorausgehenden Kalenderjahre bezahlt hat. Bis spätestens 6 Wochen vor der Wahl, das ist bis 28. 8. 2011, muss das Verzeichnis der Wahlberechtigten im Pfarramt aufliegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen können Abänderungsanträge (Ergänzungen, Streichungen, Berichtigungen) von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern eingebracht werden. Über allfällige Abänderungsanträge entscheidet sodann das Presbyterium. Spätestens 4 Wochen vor dem ersten Wahltermin, das ist bis 11. 9. 2011, sind die Einladungen zur Wahl sowie der endgültige Wahlvorschlag den Wahlberechtigten zu übermitteln. Aus Kostengründen werden wir das in der Form tun, dass in unserer im September erscheinenden Kirchenzeitung „Unterwegs“ eine Seite mit dem Wahlvorschlag enthalten ist. Diese Seite ist herauszutrennen und gilt dann als Stimmzettel. Eine Briefwahl ist grundsätzlich möglich. Der Wahlberechtigte muss dem Presbyterium rechtzeitig mitteilen, dass er per Briefwahl wählen will. Dies wird sodann im Verzeichnis der Wahlberechtigten vermerkt. Weiters muss das Presbyterium bis 1 Woche vor der Wahl einen Wahlausschuss (mindestens drei Mitglieder) bestellen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Führung des Wahlprotokolls sowie für das Öffnen und Auszählen der Stimmzettel verantwortlich. Wir Evangelischen sind stolz auf unsere demokratische Organisation und auf das Mitspracherecht aller Gläubigen. Machen wir durch eine hohe Wahlbeteiligung von diesem Gebrauch. Günther Richter, Kurator |